Kosten + Finanzierung

Ich rechne meine Dienstleistungen nach liechtensteinischem Krankenkassentarif ab.

Kinder und Jugendliche

  • Die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre werden von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Überweisung vorliegt. Ich verfüge für diese Personengruppe über einen OKP-Vertrag.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlen keinen Selbstbehalt.



Erwachsene und Paare

  •  Damit Ihre Krankenkasse die  Behandlungskosten für die Therapie übernimmt oder sich daran beteiligt, benötigen Sie eine OKP plus Versicherung (freie Arztwahl) sowie eine aktuelle ärztliche Verordnung (Überweisung) zur Psychotherapie. Die OKP plus Versicherung kann exakt für die Dauer der Psychotherapie abgeschlossen werden. (Die SWICA verwendet den Begriff erweiterte OKP Versicherung).



Allgemein

  • Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 60 Minuten, wobei sie 15 Minuten administrative Tätigkeit beinhaltet. Es wird jeweils nach angefangener Viertelstunde (CHF 47,85) berechnet. Das heisst, die Kosten für eine 60 minütige Sitzung belaufen sich auf CHF 191,40 (= 4 x 47,85). Je nach Gesprächsverlauf kann die Zeit variieren. Bei Erstgesprächen gehe ich von einer Dauer von ca. 90 Minuten aus.
  • Berichte, Telefonate und patientinnen- oder patientenbezogene administrative Aufwände, die in Abwesenheit der Patientin oder des Patienten erfolgen, werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
  • Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht vergütet.



Bei Wohnsitz in der Schweiz


Seit Mitte März 2020 bin ich auf der Liste der "Psychotherapeutinnen im Bereich Zusatzversicherung der Krankenversicherer" von Santé suisse registriert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Behandlungskosten für die Psychotherapie in meiner Praxis übernimmt, bzw. wie viel von Ihnen finanziell getragen werden muss.